Unsere Anhänger
Planenanhänger 1,3t XL
Anhängerdaten:
Planenanhänger mit 1,3t Gesamtgewicht , Einachser, gebremst
Ladefläche :
Länge : 3,00m
Breite : 1,50m
Höhe : 1,85m
Bitte beachten : Gesamthöhe 2,40 m !!
Standardmässig dabei :
Sicherung mit Schloss, Gummimatte, Spanngurte und Steckeradapter
Der ideale Transportanhänger für den Transport vom Möbelhaus, Umzug, Recylinghof etc.
für nur 20 Euro / 24 Std !!
Den Anhänger gibt es ab sofort auf Wunsch auch mit 2 Rampen für Kart, Quad / ATV Transport oder auch
mit einer Rampe und Motorradwippe für einen sicheren, regengeschützen Motorrad Transport .
Gurte etc. wie oben beschrieben sind obligatorisch natürlich dabei.
Alles für 25 Euro / 24 Std.
Trailer / Autotransportanhänger
Anhängerdaten :
Plattform Anhänger , 2,7 T Gesamtgewicht , Leergewicht. 540 Kg
Durchgehende Aluladefläche 4 x 2 m mit 2,5 m Alurampen ,Radstopper und
Automatikseilwinde incl.100 Km/h Zulassung ( bei entsprechendem Zugfahrzeug ).
Der Trailer ist auch sehr gut für tiefergelegte als auch größere Fahrzeuge geeignet.
Für extrem tiefergelegte Fahrzeuge können Leveler/Keile zur Verfügung gestellt werden. Sprechen Sie und an !
Standardmässig dabei :
4x Reifenzurrgurte, Radstopper vorne, Sicherung mit Schloss, und Steckeradapter.
Den Trailer gibt es für 40 Euro / 24 Std.
weitere Bilder vom Trailer siehe auch in der Bildergalerie
Mietbedingungen / Anhänger AGB
Die Anhänger sind alle in gutem bis sehr gutem zustand und werden dauerhaft gewartet
und überprüft. Damit dies so bleibt und die Anhänger -soweit machbar- Ihnen auch jederzeit so kurzfristig zur Verfügung stehen können, sind leider die AGB notwendig.
Danke für Ihr Verständnis !
1. Vermietung und Mietpreis
Zur Vermietung des Anhängers hat der Fahrer seinen deutschen Personalausweis vorzulegen, um sein vollendetes 25. Lebensjahr zu
bestätigen. Fahrer und Mieter müssen eine identische Person sein. Der Führerschein ist vorzulegen, um die Erlaubnis zum Führen eines Anhängers zu bestätigen. Es gelten die Preise bei Anmietung des Anhängers der jeweils gültigen Preisliste. Sondervereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag. Der Mieter ist verpflichtet, bei Abholung des Anhängers den jeweiligen Mietpreis ohne Abzug in Höhe des zu erwarteten Endpreises sowie der Kaution bezahlen. Ein eventueller Restbetrag ist bei Rückgabe des Anhängers zu bezahlen. Die quittierte Kaution wird nach Abnahme des Anhängers bei Rückgabe zurückerstattet.
2.Zahlungsweise
Als Zahlungsweise wir Barzahlung bei Anmietung des Anhängers vereinbart
3. Reservierung, Übernahme und Stornierung
3a) Reservierungen sind nur in schriftlicher Form verbindlich und mit Vorkasse (Bar, Überweisung, Paypal) gültig. Die Reservierungsgebühr beträgt 20 Euro und wird bei Abholung des Anhängers mit der Anhängermiete verrechnet.
Bei Nichtverfügbarkeit durch höhere Gewalt oder Vandalismus ist der Vermieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten und erstattet die Reservierungsgebühr an den Mieter. Jeder weitere Schadenanspruch wird zwischen den Parteien ausgeschlossen.
3b) Stornierungen sind bis spätestens 8 Tage vor dem vereinbartem Mietbeginn ohne Abzug der Reservierungsgebühr möglich. Wird die Reservierung unter 8 Tage storniert, verfällt die Reservierungsgebühr ohne Abzug.
3c) Der Mietanhänger ist vom Mieter am Geschäftssitz des Vermieters zu übernehmen, wenn nichts anderes vorab schriftlich vereinbart wurde. Der Mieter erhält gegen Quittierung der Kaution die erforderlichen Fahrzeugpapiere sowie eventuelles Zubehör.
4.Nutzung des Anhängers
4a) Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig zu benutzen und alle erforderlichen gesetzlichen Vorschriften sowie technischen Regeln zu beachten.
4b) Dem Mieter wird für die Zeit der Anmietung des Anhängers ausdrücklich die sogenannte Halterhaftung nach den straßenverkehrstechnischen Vorschriften übertragen. Der Mieter nimmt davon ausdrücklich Kenntnis.
4c) Vor Fahrtantritt hat der Mieter die Verkehrssicherheit des angemieteten Anhängers zu überprüfen. Der Mieter hat bei der Durchführung des Transportes mit dem Anhänger insbesondere die Vorschriften zur Ladungssicherung zu beachten. Die Ladung ist gegen herabfallen und Verrutschen zu sichern. Die Ladung darf
nur unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften der Höhe nach aufgeladen werden. Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass eine fehlerhafte Lastverteilung oder auch Überladung zum Schlingern oder auch Kippen des Anhängers führen kann. Der Mieter hat auch die zulässige Anhängelastseines Zugfahrzeugs bei der Benutzung des Anhängers zu beachten. Der Mieter hat jeweils bei der Benutzung des Anhängers so zu fahren, dass der Anhänger auch bei ungünstigen Straßenverhältnissen nicht beschädigt wird.
5. Haftung
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Er erklärt geleichzeitig, dass der Anhänger ordnungsgemäß als
Selbstfahrer Vermietfahrzeug versichert ist.
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregelungen, insbesondere unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet im Versicherungsfall die jeweiligen Selbstbeteiligungen für Schäden am Mietanhänger zu tragen.
Schäden am Anhänger, die durch Eigenverschulden des Mieters verschuldet werden, sind vom Mieter in vollem Umfang zu tragen.
6. Rückgabe des Anhängers
6a) Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt zum abgesprochenen Zeitraum. Der Mieter ist nicht berechtigt den Anhänger, ohne Absprache mit dem Vermieter,
lediglich am Geschäftssitz des Vermieters abzustellen.
6b) Der Mieter ist verpflichtet mit dem Vermieter ein Mängelprotokoll bei Rückgabe des Anhängers anzufertigen6c) Bei Anhängerrückgabe ist der Mieter verpflichtet, die ihm ausgehändigten Papiere und ggf. das Zubehör zurückzugeben.
Sollte der Mieter im Zusammenhang mit der Rückgabe des Anhängers die ihm überlassenen Papiere oder Zubehör nicht zurückgeben, ist
der Vermieter berechtigt, bis zur vollständigen Rückgabe, die Kaution einzubehalten.
7. Verhalten bei Unfällen und anderen Vorkommnissen
7a) Der Mieter hat bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigen Schäden, umgehend die Polizei zu verständigen. Diese Verpflichtung trifft den Mieter auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, Brand oder sonstigen Schäden, die sich ohne Mitwirkung dritter ereignen.
7b) Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich nach dem Unfall einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage geeigneter Unterlagen, wie z.B. Skizzen zu erstatten.
7c) Der Mieter ist nicht berechtigt, gegnerische Ansprüche im Falle .eines Vorkommnisses anzuerkennen.
7d) Beim Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch mit dem Vermieter Rücksprache zu halten. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.
8. Sonstiges
8a) Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An- und Umbauten, vorzunehmen sowie
Kennzeichnungen jeder Art zu entfernen.
8b) Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Anhänger einräumen (z.B. Miete, Leihe) noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
8. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden zum Mietvertrag sind unwirksam. Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen den Parteien niedergelegt werden.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien der Geschäftssitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.